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Rusch Verwaltungs GmbH

Willlkommen, Ziegelei, Klinkerwerk..., Klinker
Adresse / Anfahrt
Ritscher Außendeich 2
21706 Drochtersen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-03-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2007 mit Änderung vom 16.01.2008. Gegenstand: Die Beteiligung als Komplementärin an der Klinkerwerk Rusch GmbH & Co. KG sowie alle damit hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Rusch, Mathias, Drochtersen, *20.04.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 08.11.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 3 (Stammkapital), 9 (Verfügung über Geschäftsanteile) und 12 (Sonstige Vereinbarungen) beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Lütjen, Marcus, Bremervörde, *26.08.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-21:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.12.2020 mit der Wärmebar Verwaltungs GmbH mit Sitz in Drochtersen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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