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Rutte Sicherungstechnik GmbH

Telekommunikation, Sicherheitssysteme, Einbruchmeldeanlage..., Kurzprofil, Brandmeldetechnik, Winguard
Adresse / Anfahrt
Wilhelm-Külz-Straße 4
06188 Landsberg
2x Adresse:

Messe-Allee 2
04356 Leipzig


Am Haupttor 1
06237 Leuna


Kontakt
6 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 6 Mitarbeiter
Gründung 1991
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-06-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2008 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 35,41 EUR auf 25.600,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 12 (Schlußbestimmungen) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Landsberg. Neuer Gegenstand: Vermögensanlage, in Grundbesitz und anderen Vermögensgegenständen, die Verwaltung von eigenen und fremden bebauten und unbebauten Grundstücken und Erbbaurechten, Vermögensverwaltungen aller Art. Eine Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung wird nicht ausgeübt. Planung, Projektierung, Montage, Wartung und Service von Gefahrenmeldeanlagen, Gebäudeleitsystemen, Zutrittskontrollsystemen, Zeiterfassungssystemen, Videoüberwachungsanlagen, SPS-Steuerungen, IT-Sicherheits- und Kommunikationssystemen, IT-Netzwerken und Elektroanlagen. Bestellt: Geschäftsführer: Dalchow, Mario, Halle (Saale), *04.03.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Heidrich, Gottfried, Halle/S., *16.01.1943.

2008-07-14:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2008 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 400,00 EUR auf 26.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Rutte Sicherungstechnik GmbH und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Rutte Sicherungstechnik GmbH. Die Rutte Sicherungstechnik GmbH mit dem Sitz in Spickendorf (Amtsgericht Stendal HRB 201550) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 09.05.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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