2014-07-05: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2014. Geschäftsanschrift: Sonnenleite 12, 96269 Großheirath . Gegenstand des Unternehmens: Erbringung nicht erlaubnispflichtiger Dienstleistungen im Bereich der Automobilindustrie sowie in der allgemeinen Luftfahrt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Ryan, Desmond, Großheirath, *04.02.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-01-18: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Ryan, Desmond, Großheirath, *04.02.1962. Bestellt: Geschäftsführer: Stroblik-Ryan, Anita, geb. Stroblik, Großheirath, *12.03.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-02-20: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Stroblik-Ryan, Anita, geb. Stroblik, Großheirath, *12.03.1963. Bestellt: Geschäftsführer: Ryan, Desmond, Großheirath, *04.02.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-08-31: Die Reichel UG mit dem Sitz in Großheirath ist auf Grund des Verschmelzungsplans vom 20.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.