Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

S+K Ingenieurgesellschaft für Notfall- und Gefahrenmanagement mbH

Fachplanung, NGRS, Schulämtern..., Sicherungskonzepte, Krisenmanager, Systemspezialist
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 4
70565 Stuttgart
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-12-21:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.10.2020. Geschäftsanschrift: Industriestraße 4, 70565 Stuttgart. Gegenstand: Die planende Ingenieursleistung im Rahmen der Planung und Implementierung von normativ zu errichtenden Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systemen in öffentlichen und privaten Einrichtungen gemäß DIN VDE V 0287 sowie anderer nicht normativer Notfall- und Alarmierungssysteme für die technische Sicherung von Leib und Leben in Gebäuden und Einrichtungen. Dazu gehört auch die Durchführung von Technischen Risikomanagement Prozessen. Außerdem die Beratung von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Behörden von Schulungen und Weiterbildungen zum Thema Notfall und Gefahrenmanagement. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Klafke, Wolfgang, Pforzheim, *30.10.1968; Schenkelberg, Michael Franz Xaver, Langenfeld, *01.04.1965, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Klafke, Wolfgang, Pforzheim, *30.10.1968 als Inhaber der Firma "Wolfgang Klafke - Büro für technisches Risikomanagement e.K.", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 736841) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 02.10.2020 mit Berichtigung vom 09.11.2020. Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing