2008-06-27: Nicht mehr Geschäftsführer: Kost, Werner, Dipl. Kaufmann, Mannheim. Prokura erloschen: Franz, Karl Heinz, Ketsch.
2018-08-14: Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kost, Christian, Mannheim, *16.11.1967; Dr. Kost, Michael Bernd, Neu-Edingen, *13.01.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Maier, Andreas, Waghäusel, *18.08.1968.
2018-08-27: Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 10.08.2018 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SEC ADDITIVE GMBH", Walldorf (Amtsgericht Mannheim HRB 715722) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-12-28: Bestellt als Geschäftsführer: Koffka, Yorck Malte, Mannheim, *22.02.1978; Dr. Sommermann, Thomas, Oberstenfeld, *22.04.1971. Nicht mehr Geschäftsführer: Kost, Christian, Mannheim, *16.11.1967; Dr. Kost, Michael Bernd, Neu-Edingen, *13.01.1964.
2022-07-25: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Münzing Emulsions Chemie GmbH", Elsteraue (Amtsgericht Stendal HRB 27801) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.