2018-05-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2018. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 9, 82256 Fürstenfeldbruck. Gegenstand des Unternehmens: Förderung, Anwendung und Weiterentwicklung der Logotherapie und Existenzanalyse - einer vom Wiener Psychiater Viktor E. Frankl begründeten sinnzentrierten Psychotherapie - mit Zielsetzung einer wissenschaftlichen Integration der Logotherapie in die klinische Psychologie. Ziel und Zweck ist: Öffentliche Gesundheitspflege; Förderung von Forschung und Wissenschaft; Bildung; Wohlfahrtswesen. Dazu veranstaltet die Gesellschaft Aus- und Fortbildungskurse für Fachleute sowie internationale Vorträge, Seminare und Tagungen zum gegenseitigen Erfahrungs- und Gedankenaustausch. Ferner bringt sie Publikationen über Logotherapie heraus, übernimmt Forschungsaufträge und betreut wissenschaftliche Arbeiten in Kooperation mit Universitäten und deren Instituten. Neben und mit der Theorie bietet die Gesellschaft im Rahmen einer "angewandten Logotherapie" und ihrer Bedeutung für die klinische Psychologie auch gemeinnützige Hilfe in Krisen-, Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung an, die kostenlos oder zu ermäßigten Gebühren erbracht wird . Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Palombo, Nadia, Fürstenfeldbruck, *11.06.1965; Dr. Zsok, Otto, Fürstenfeldbruck, *27.01.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Süddeutsches Institut für Logotherapie und Existenzanalyse gemeinnützige AG mit dem Sitz in Fürstenfeldbruck (Amtsgericht München HRB 182381). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.