2019-08-20: VR 1433: Süder Werbe- und Interessengemeinschaft Recklinghausen, Recklinghausen . Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.10.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 7.3.2019 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 7.3.2019 mit dem Immobilien- und Standortgemeinschaft Bochumer Straße Recklinghausen-Süd e.V. mit Sitz in Recklinghausen (Amtsgericht Recklinghausen VR 2712) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.