2010-11-29: (die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, und der Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz an Unternehmen der Stahlpartner-Sülzle-Unternehmensgruppe und des Stahlhandels.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauffstr. 14, 72348 Rosenfeld. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SÜRO GmbH, Rosenfeld (Stuttgart HRB 410631), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen sowie mit der Befugnis für die jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter der SÜRO GmbH Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-01-14: Firma geändert; nun: Sülzle Holding GmbH & Co. KG.
2015-10-28: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Sülzle Stahlpartner GmbH", Rosenfeld hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2015 Teile ihres Vermögens nämlich Beteiligungen an Tochtergesellschaften auf die Kommanditgesellschaft auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.