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Sülzle Stahlpartner GmbH
72348 RosenfeldDE
15x Adresse:
Im Hinteren Zeil 15
75179 Pforzheim
Kronwinkler Straße 35
81245 München
Am Landgraben 3
76669 Bad Schönborn
Industriestraße 1
30926 Seelze
Südstraße 11
99734 Nordhausen
Lukoer Straße 50
06862 Dessau-Roßlau
Lise-Meitner-Straße 8
72280 Dornstetten
Großeislinger Straße 61
73033 Göppingen
Im Ried 20
88477 Schwendi
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 15
86551 Aichach
Körschtalstraße 96
73770 Denkendorf
Alte Eschenbacher Straße 10
92690 Pressath
Industriestraße 4
78333 Stockach
Posener Straße 17c
23554 Lübeck
Untere Breite 1
72144 Dußlingen
Im Hinteren Zeil 15
75179 Pforzheim
Kronwinkler Straße 35
81245 München
Am Landgraben 3
76669 Bad Schönborn
Industriestraße 1
30926 Seelze
Südstraße 11
99734 Nordhausen
Lukoer Straße 50
06862 Dessau-Roßlau
Lise-Meitner-Straße 8
72280 Dornstetten
Großeislinger Straße 61
73033 Göppingen
Im Ried 20
88477 Schwendi
Hanns-Martin-Schleyer-Straße 15
86551 Aichach
Körschtalstraße 96
73770 Denkendorf
Alte Eschenbacher Straße 10
92690 Pressath
Industriestraße 4
78333 Stockach
Posener Straße 17c
23554 Lübeck
Untere Breite 1
72144 Dußlingen
mind. 92 Mitarbeiter
13x HR-Bekanntmachungen:
2008-03-31:
Einzelprokura: Kuret, Edith, Rosenfeld, *11.11.1962.
2010-11-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Stahlpartner Sülzle GmbH.
2011-08-29:
Vertretungsbefugnis und personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Sülzle, Heinrich, Rosenfeld, *03.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 505336) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Dußlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382305) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Denkendorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 214777) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital) und § 15 (Rechte und Pflichten der Gesellschafter) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 244.354,06 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 500.000,00 EUR.
2014-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Sülzle Stahlpartner GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauffstraße 14+15, 72348 Rosenfeld.
2015-06-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.12.2014 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Roßlauer Bewehrungsstahl Service OHG", Roßlau (Amtsgericht Stendal HRA 3747) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-10-28:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2015 Teile ihres Vermögens nämlich Beteiligungen an Tochtergesellschaften auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Sülzle Holding GmbH & Co. KG", Rosenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRA 725719) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Weißensee (Amtsgericht Jena HRB 113355) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-25:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Dornstetten (Amtsgericht Stuttgart HRB 440657) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-11:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STP Aichach GmbH", Aichach (Amtsgericht Augsburg HRB 22535) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-03-31:
Einzelprokura: Kuret, Edith, Rosenfeld, *11.11.1962.
2010-11-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.11.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Stahlpartner Sülzle GmbH.
2011-08-29:
Vertretungsbefugnis und personenbezogene Daten ergänzt bei Geschäftsführer: Sülzle, Heinrich, Rosenfeld, *03.10.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2011-09-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Amtsgericht Mannheim HRB 505336) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Dußlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382305) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-12:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2011 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Denkendorf (Amtsgericht Stuttgart HRB 214777) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2011-09-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 Abs. 1 (Stammkapital) und § 15 (Rechte und Pflichten der Gesellschafter) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 244.354,06 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Stammkapital nun: 500.000,00 EUR.
2014-04-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma) beschlossen. Firma geändert; nun: Sülzle Stahlpartner GmbH. Änderung der Geschäftsanschrift: Hauffstraße 14+15, 72348 Rosenfeld.
2015-06-29:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.12.2014 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.12.2014 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Roßlauer Bewehrungsstahl Service OHG", Roßlau (Amtsgericht Stendal HRA 3747) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-10-28:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.07.2015 Teile ihres Vermögens nämlich Beteiligungen an Tochtergesellschaften auf die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Sülzle Holding GmbH & Co. KG", Rosenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRA 725719) übertragen (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-17:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Weißensee (Amtsgericht Jena HRB 113355) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2016-08-25:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Stahlpartner Sülzle GmbH", Dornstetten (Amtsgericht Stuttgart HRB 440657) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-01-11:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.12.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "STP Aichach GmbH", Aichach (Amtsgericht Augsburg HRB 22535) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.