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SÜHLING Sachverständigenbüro GmbH

Schallpegelmessungen, Erschütterungsmessungen, Beweissicherung..., Flächenbefestigungen, Mapping
Adresse / Anfahrt
Lehmbergweg 15
46325 Borken
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2020-09-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2020. Geschäftsanschrift: Lehmbergweg 15, 46325 Borken. Gegenstand: Die Erstellung von Sachverständigengutachten und die Durchführung technischer Messungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Sühling, Thomas, Borken, *29.07.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-06:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2020-10-22:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.09.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.09.2020 Teile des Vermögens der Thomas Sühling techn. Messungen und Sachverständiger e.K mit Sitz in Borken als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2020-10-26:
Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 24.09.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.09.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Sühling,Thomas, Borken, *29.07.1968 unter der Firma Thomas Sühling techn. Messungen und Sachverständiger e.K. in Borken (Amtsgericht Coesfeld, HRB 9089) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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