2006-07-06: Die Vertreterversammlung vom 11.05.2006 hat die Einfügung des § 14 a (Beschränkte Eigentumsorientierung) in die Satzung beschlossen. Die Wohnungsgenossenschaft Sonnenberg eG mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz GnR 443) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.05.2006 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 17.05.2006 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 11.05.2006 mit der Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2008-07-17: Die Vertreterversammlung vom 08.05.2008 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Dem Förderzweck im Sinne Absatz 1 entsprechend und dem Unternehmensgegenstand in Satz 1-3 zugehörig, ist auch der Rückbau und der Abriss von Wohngebäuden, sofern der dort vorhandene Wohnraum wirtschaftlich nicht mehr zur Wohnungsversorgung geeignet ist und/oder benötigt wird. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
2014-06-23: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Winkler, Frank, Chemnitz, *17.09.1970.
2016-08-16: Die Vertreterversammlung vom 13.06.2016 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in § 2 ( Zweck, und Gegenstand der Genossenschaft ) beschlossen. Neuer Gegenstand: Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen sind zulässig. Die Genossenschaft kann Beteiligungen zur Unterstützung des Förderzwecks im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.