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Südpfalz Energie GmbH

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Adresse / Anfahrt
Am Kleinwald 46
76863 Herxheim
1x Adresse:

Rheinstraße 33
76776 Neuburg am Rhein


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-03-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.01.2017. Geschäftsanschrift: Am Kleinwald 46, 76863 Herxheim bei Landau. Gegenstand: Der Mineralölhandel, der Handel mit Schmierstoffen sowie gewerblicher Güterkraftverkehr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Rung, Gabriele, Herxheim bei Landau, *17.09.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-04-04:
Bestellt als Geschäftsführer: Rung, Nico, Herxheim bei Landau, *12.03.1978, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.03.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.03.2022 mit der Dudenhöffer & Rung GmbH - Brennstoffe und Mineralöle mit Sitz in Herxheim bei Landau (Amtsgericht Landau in der Pfalz, HRB 2028) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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