2013-05-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.04.2013. Geschäftsanschrift: Eutinger Straße 39, 75175 Pforzheim. Gegenstand: Die Ausführung von Kfz-Reparaturen sowie der Handel mit Fahrzeugen sowie Kfz-Ersatzteilen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Sütterlin, Hardy, Keltern, *19.03.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Sütterlin, Hardy, Keltern, 19.03.1966 als Inhaber der Firma "Hardy Sütterlin e.K.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 704896) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 19.04.2013. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.