2020-11-18: (Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von Datenschutz, Informationssicherheit, Arbeitssicherheit und Unternehmensberatung sowie Schulungs- und Auditierungsdienstleistungen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Kriegerstraße 44, 30161 Hannover. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: S-CON Verwaltungs GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 220432), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-01-07: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 20.08.2020 mit Ergänzung vom 20.11.2020, 03.12.2020 und 22.12.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2020 Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schöpf, Michael J., Hannover, geb. am 12.01.1962 unter der Firma S·CON Datenschutz Michael J. Schöpf e.K. in Hannover betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-26: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers S·CON Datenschutz Michael J. Schöpf e.K. mit Sitz in Hannover am 21.01.2021 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.