2009-01-19: ; Geschäftsanschrift:; Am Brill 1-3, 28195 Bremen.Gegenstand: Dienstleistungen für Die Sparkasse Bremen AG und andere Unternehmen, insbesondere die Unterstützung bei der Abwicklung und dem Vertrieb von Produkten und Leistungen mittels Telefon und anderer Kommunikationsmedien, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen im Sinne des § 1 Abs. 1a KWG. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.12.2008 sind der Gegenstand und entsprechend § 2 sowie § 3 (Stammkapital), § 12 (Bekanntmachungen der Gesellschaft) und § 13 (Schlussbestimmungen) geändert worden..
2011-12-20: Geschäftsführer: Reichart, Mark, *10.01.1969, Bremen; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten.
2012-01-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Wolfsdorf, Dieter.
2013-05-07: Nicht mehr Prokuristin: Oberlein, Gaby. Prokura: Haake, Ina, *08.09.1968, Bremen; Einzelprokura.
2014-10-22: Nicht mehr Geschäftsführer: Reichart, Mark. Geschäftsführer: Grabendorff, Torsten, *07.11.1971, Bremen.
2014-12-02: Der mit der Sparkasse Bremen AG (vormals: DIE SPARKASSE IN BREMEN) mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21770 HB) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 22.04.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 05.11.2014 der Änderung zugestimmt.
2022-01-18: Der mit der Die Sparkasse Bremen AG mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 21770 HB) bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung zum 31.12.2021 beendet. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Gläubigern, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung des Beschlusses als nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht gilt, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern nicht zu, die im Fall des Insolvenzverfahrens ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus der Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.