2013-12-18: Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Sebastian Pöttinger Verwaltungs GmbH, Ottobrunn (Amtsgericht München HRB 190622). Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Pöttinger, Wohn- und Industriebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Ottobrunn (Amtsgericht München, HRB 42462), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2014-01-15: Die Pöttinger, Wohn- und Industriebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung u. Co. KG mit dem Sitz in Ottobrunn (Amtsgericht München HRA 45390) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2014-05-20: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Reichel, Peter, München, *02.05.1973.
2014-06-11: Prokura erloschen: Weisenbach, Werner, München, *25.08.1964. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Manchot, Michael, Solln, *29.04.1979.
2015-02-27: Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: S. Pöttinger Beteiligungs GmbH, Ottobrunn (Amtsgericht München, HRB 42462), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-20: Die CP-Bauunternehmung GmbH mit dem Sitz in Ottobrunn ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2016 mit Nachtrag vom 17.08.2016 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-03-07: Firma geändert, nun: S.Pöttinger GmbH & Co. KG.
2017-06-02: Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter: Kohl, Wilhelm, München, *27.10.1972.
2018-03-21: Die Pöttinger K26 GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Ottobrunn ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen von den selben Tagen mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.