2009-08-03: Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Segeberger Str. 69a, 24539 Neumünster Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die SAFE Verwaltungs- & Handelsgesellschaft mbH (Amtsgericht Kiel, HRB 4063 NM) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2010-08-30: Name der Firma vormals: SAFE Wach- und Sicherheitsunternehmen in Holstein GmbH. Gegenstand: 1. Bewachungsdienstleistung gemäß Gewerbeordnung 2. die Ausführung aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, auch soweit sie einer staatlichen Erlaubnis bedürfen 3. die Beteiligung an anderen Gesellschaften mit ähnlichem Gesellschaftszweck 4. Erbringung von Serviceleistungen, inkl. der Arbeitnehmerüberlassung Kapital: 25.564,59 EUR Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2010 sind das Stammkapital auf EUR umgestellt und die Firma sowie der Gegenstand des Unternehmens geändert. Der Gesellschaftsvertrag ist im Zuge dessen geändert in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand), 3 (Stammkapital/ Stammeinlagen), 7 (Geschäftsjahr), 8 (Bekanntmachungen)..
2011-10-21: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Bartholl Sicherheitsdienste GmbH mit Sitz in Laatzen durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.