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SAH-Seniorenalltagshilfe GmbH

Einkaufsservice, Senioren und Hilfsbedürftige, Entlastungsbetrag..., Zuverlässige Alltagshilfe, Haushaltshilfe
Adresse / Anfahrt
Albert-Einstein-Straße 6
41569 Rommerskirchen
2x Adresse:

Wilhelm-Mauser-Straße 45
50827 Köln


Hüttenstraße 205
50170 Kerpen


Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-06-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.04.2022. Geschäftsanschrift: Albert-Einstein-Straße 6, 41569 Rommerskirchen. die Alltagshilfe für ältere und hilfsbedürftige Menschen. 25.200,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Schenkel, Andreas, Rommerskirchen, *13.05.1986; Schmitz, Dominik, Rommerskirchen, *21.09.1993; Spitzer, Jonas Volker, Rommerskirchen, *16.01.1991, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der SAH-Seniorenalltagshilfe OHG in Rommerskirchen nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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