2019-12-18: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner in ihrer jeweiligen Eigenschaft als Rechtsanwälte. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner vertritt einzeln. Jeder Partner ist befugt, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Koch, Sebastian, Rechtsanwalt, Oberursel, *13.12.1973; Schnitzmeier, Dietmar, Rechtsanwalt, Friedberg, *22.03.1964.