2008-06-23: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2008. Gegenstand: Der Handel mit akut- und notfallmedizinischen Bedarfsartikeln, die Durchführung von Kursen in den Bereichen betriebliche Erste Hilfe, Rettungsdienst, Sanitätsdienst, Katastrophenschutz sowie die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen, soweit diese den Geschäftszweck oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Rosien, Heinz-Wilhelm, Münster, *30.11.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-04-04: Die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: SARPIS GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: 1. der Handel mit akut- und notfallmedizinischen Bedarfsartikeln, 2. die Durchführung von Kursen in den Bereichen betriebliche Erste Hilfe, Rettungsdienst, Sanitätsdienst und Katastrophenschutz sowie im Bereich der Präventionsmedizin, wie etwa zur gesunden Ernährung, 3. die Erbringung von präventiven Leistungen im Bereich der Arbeitssicherheit, insbesondere die Durchführung von Unterweisungen, Schulungen und Begehungen durch Sicherheitsfachkräfte, sowie 4. die Vornahme und Ausführung aller damit zusammenhängenden Geschäften und Handlungen, soweit diese den Geschäftszweck oder die Gesellschaft zu fördern geeignet sind.
2018-06-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2018 nebst Änderung vom 25.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlungen vom 03.05.2018 und 25.06.2018 und der Gesellschafterversammlungen des übertragenden Rechtsträgers vom 03.05.2018 und vom 25.06.2018 mit der ARGUS GmbH Zentrum für Arbeitsmedizin, Gesundheit und Sicherheitstechnik mit Sitz in Münster verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.