2007-09-06: Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2007 mit Nachtrag vom 29.08.2007 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und eine weitere Erhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 224.000,00 EUR auf 250.000,00 EUR beschlossen. Der Gesellschaftsvertrag wurde mit Beschluss vom 15.08.2007 in den §§ 1 Abs. 2 (Sitz), 5 (Stammkapital, Stammeinlagen), 12 (Einziehung (Amortisation)) und 16 (Bekanntmachungen) geändert. § 13 (Erbfolge) ist wegen unkorrekter Numerierung nun § 14. § 18 (Gründungskosten) wurde gestrichen, die Numerierung der nachfolgenden Vorschriften entsprechend geändert. Neues Stammkapital: 250.000,00 EUR.
2011-09-01: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2011 hat die Änderung des § 8 (Ergebnisverwendung) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2018-09-13: Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Grötzschel, Bernd, Ing., Niederschmiedeberg.
2021-09-03: Wohnort geändert: Geschäftsführer: Kaden, Gerd, Grünhainichen, *04.03.1963, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die SATRON Sachsen Steuerungstechnik GmbH - NL Ingolstadt mit Sitz in Kösching ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen beider Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.