2021-11-16: Die Gesellschafterversammlung hat am 21.10.2021 beschlossen, das Stammkapital (DEM 150.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 76.693,78 um EUR 306,22 auf EUR 77.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital) und 6 zu ändern. 77.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SAUGTECH Brandenburg GmbH mit Sitz in Wittstock (Amtsgericht Neuruppin HRB 6973 NP) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.