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MOTOREX GmbH

CHAINWAX
Adresse / Anfahrt
Lilienthalstraße 30-32
64625 Bensheim
1x Adresse:

Bismarckstraße 28
69198 Schriesheim


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1 Ansprechpartner/Personen
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3x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.08.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 04.07.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen; es wurde insbesondere § 1 geändert. Der Sitz ist von Arnsberg (Amtsgericht Arnsberg HRB 10911) nach Schriesheim verlegt. Geschäftsanschrift: Bismarckstraße 28, 69198 Schriesheim. Gegenstand: Der Handel mit und der Vertrieb von technischen Produkten und Schmierstoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Bange, Ottmar, Arnsberg, *31.05.1956; Fischer, Eduard Josef, Eggenwil / Schweiz, *11.01.1965, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Wyden, Michel, Aarwangen / Schweiz, *01.10.1973, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-11-21:
Die Gesellschaft hat am 14.11.2018 den Verschmelzungsvertrag vom 08.11.2018 zwischen "Motorex Deutschland AG", Lörrach und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht.

2019-01-10:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.12.2018 die Aktiengesellschaft "Motorex Deutschland AG", Lörrach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 716482) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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