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SAXOBOARD Wellness & Duschsysteme GmbH

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Adresse / Anfahrt
Eichenallee 09
01558 Großenhain
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-02:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2005. Gegenstand des Unternehmens: Ankauf und Verkauf von Baumaterialien sowie deren Entsorgung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dauksch, Enrico, Lampertswalde OT Quersa, *09.11.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-05-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2008 hat die Änderung des § 1 (Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Saxony Handelsgesellschaft mbH.

2010-04-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.03.2010 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: SAXOBOARD Wellness & Duschsysteme GmbH. Geschäftsanschrift: Am Speicher 102, 01558 Großenhain. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Wellness- und Duschelementen sowie Saunasystemen; Fertigung von Formteilen aus Styropor; computergesteuerte (CNC-) Fräs- und Schneidetechnik.

2011-12-22:
Änderung der Geschäftsanschrift: Eichenallee 9, 01558 Großenhain.

2013-06-27:
Einzelprokura: Neumann, Anke, Großenhain, *21.04.1972.

2014-09-03:
Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag und Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers ebenfalls vom selben Tag mit der Dauksch GmbH mit dem Sitz in Großenhain (Amtsgericht Dresden, HRB 17917) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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