2008-11-17: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. mit § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Partner , der Steuerberater ist, vertritt einzeln. Partner: Göbel, Uwe, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Baunatal, *28.11.1957; Röhrig, Ralf, Steuerberater, Kassel, *22.10.1964.