2013-07-18: Firma: SBG Sachverständigengesellschaft mbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Dominicusstraße 3, 10823 Berlin Gegenstand: Die Prüfsachverständigentätigkeit nach Bauordnungsrecht, Sachverständigentätigkeit für Brandschutz und technische Gebäudeausrüstung, Bauplanung und Bauleitung technischer Gebäudeausrüstungen. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Gomoll, Andreas, *03.11.1960, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.05.2013.
2014-08-25: Stamm- bzw. Grundkapital: 51.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.07.2014 ist das Stammkapital um EUR 1.000,00 auf EUR 51.000,00 erhöht zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung des Unternehmens "Sachverständigenbüro Goldmann e.K." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49213 B) aus dem Vermögen seines Inhabers gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertag vom 29.07.2014 und ist weiter der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2014-08-25: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.07.2014 das Unternehmen "Sachverständigenbüro Goldmann e.K." mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 49213 B) aus dem Vermögen seines Inhabers als Gesamtheit gegen Gewährung eines Geschäftsanteils übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2021-01-15: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Quedlinburger Straße 11, 10589 Berlin
2022-04-25: Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Güntzelstraße 17, 10717 Berlin