2009-04-03: Geschäftsanschrift: Hasselbrookstr. 33, 22089 Hamburg. Bestellt Geschäftsführer: Homuth, Hilke, Hamburg, *03.11.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-02-04: Die Gesellschafterversammlung hat am 15.12.2009 beschlossen, das Stammkapital (DEM 60.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 30.677,51 um EUR 2,49 auf EUR 30.680,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 3 (Stammkapital), 6 und 12 zu ändern. Bestellt Geschäftsführer: Dr. Großmann, Michael, Norderstedt, *16.11.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2010-04-16: Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.337,00 EUR auf 41.017,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der der SBI Spanheimer Bornemann Großmann - Beratende Ingenieure für Verkehrstechnik GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 64617) beschlossen. Neue Firma: SBI Beratende Ingenieure für Bau-Verkehr-Vermessung GmbH. 41.017,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2009 mit der der SBI Spanheimer Bornemann Großmann - Beratende Ingenieure für Verkehrstechnik GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRB 64617) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-05-23: Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 83,00 EUR auf 41.100,00 EUR beschlossen.