2005-09-21: Die Gesellschafterversammlung vom 08.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen sowie eine Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Neue Firma: WKR Altkunststoffproduktions- und vertriebsgesellschaft mbH. Der Gegenstand des Unternehmens ist erweitert um den Transport, die Aufbereitung, die Entsorgung und die Verwertung von Kunststoffen, sowie die Herstellung und den Vertrieb von Kunststoffprodukten. Bestellt als weiterer Geschäftsführer: Schimpf, Arno, Flörsheim-Dalsheim, *26.03.1964. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.04.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.04.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.04.2005 mit der WKR Altkunststoffproduktions- und vertriebsgesellschaft mbH mit Sitz in Worms (Amtsgericht Worms HRB 1020) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2005-11-10: WKR Altkunststoffproduktions- und -vertriebsgesellschaft mbH. Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: WKR Altkunststoffproduktions- und vertriebsgesellschaft mbH, Eintragung vom 12.09.2005, berichtigt in: WKR Altkunststoffproduktions- und -vertriebsgesellschaft mbH.
2006-06-26: Worms. Der Sitz ist nach Worms (jetzt Amtsgericht Mainz, HRB 40229) verlegt.