2015-12-15: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.12.2015. Geschäftsanschrift: Olpketalstr. 75, 44229 Dortmund. Gegenstand: die weltweite Ausübung des Speditionsgewerbes, insbesondere von nationalen und internationalen Bahn- und Straßenspeditionen, die Lagerung, Kommissionierung und der Umschlag von Waren und Güter jeder Art und die Übernahme und Durchführung von Verzollung; die Ausübung des Gütertransportgewerbes, insbesondere die gewerbemäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr, die Vermietung und Verpachtung von beweglichen Gütern, der Im- und Export und der Handel mit Waren aller Art, dies alles nach Maßgabe der jeweils vorhandenen Gewerbeberechtigungen, ausgenommen Bankgeschäfte nach dem Bankwesengesetz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Cetinkaya, Serdar, Dortmund, *03.02.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-08-31: Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Aufnahme der Serdar Cetinkaya int. Transportunternehmen e. K. mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRA 18221) im Wege der Ausgliederung beschlossen.
2016-11-22: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 24.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2016 das von dem Einzelkaufmann Serdar Cetinkaya, wohnhaft in Dortmund, geboren am 03.02.1981 unter der Firma Serdar Cetinkaya int. Transportunternehmen e.K. in Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 18221) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.