2019-02-21: Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.12.2018/06.02.2019 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.05.2018 sind Teile aus dem Vermögens des Vereins im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die SC Paderborn 07 GmbH & Co.KGaA mit Sitz in Paderborn (Amtsgericht Paderborn HRB 13814) als übernehmenden Rechtsträger übertragen worden.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.