2014-11-26: Name der Firma jetzt: Benchmarc Communication GmbH; Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Kommunikation, der Werbung und der Multimedia-Maßnahmen. Insbesondere die Durchführung von Marketing-, Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen jeglicher Art. Die Entwicklung von Konzeptionen und deren Umsetzung einschließlich Mediaplanung und Mediaschaltung und Werbemittel-Produktion. Die Entwicklung und Realisation von Websites, Online-Shops und Online-Maßnahmen einschließlich Programmierungen. Handel mit Werbemitteln, verwandten Produktionen und Lizenzen. Beteiligung an anderen Unternehmen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12.11.2014 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) und § 2 (Gegenstand) geändert.
2019-05-13: Name der Firma jetzt: SCHAFFHAUSEN COMPRINT GmbH; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 10.04.2019 wurde der Gesellschaftsvertrag in § 1 geändert. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.04.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die SCHAFFHAUSEN COMPRINT GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 10062 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
2019-09-19: Rechtsverhaeltnis: Die Eintragung betreffend die Verschmelzung ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die Centercall Deutschland GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 11280 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
2019-09-19: Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2019 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde die Centercall Deutschland GmbH mit Sitz in Elmshorn (Amtsgericht Pinneberg, HRB 10239 PI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.