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SCHAULUST - Liebe Deine Brille GmbH

KORREKTIONS, Brillenberatung, Brillengestelle...
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 31-33
01097 Dresden
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Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2021. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 31-33, 01097 Dresden. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben eines Augenoptikermeisterbetriebes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riedel, Claudia, Dresden, *04.04.1971, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2022-03-11:
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1,00 EUR auf 25.001,00 EUR zum Zweck der Übernahme des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Claudia Riedel SCHAULUST Optik e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 11402) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.001,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsplan vom 03.03.2022 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.03.2022 und Erklärung des Einzelkaufmanns vom 03.03.2022 das Vermögen als Ganzes von der Claudia Riedel SCHAULUST Optik e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRA 11402) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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