2020-10-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.09.2020. Geschäftsanschrift: Basteistr. 60, 01796 Pirna. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Edelmetallerzeugnissen für technische Zwecke. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmees, Clemens Wilhelm, Langenfeld, *09.02.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-05-27: Die Gesellschafterversammlung vom 05.02.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme der Edelstahlwerke Schmees GmbH mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden, HRB 54 und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital),1 (Firma) und 7 (Gesellschafterversammlungen) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: SCHMEES cast Pirna GmbH. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 05.02.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von der Edelstahlwerke Schmees GmbH mit dem Sitz in Pirna (Amtsgericht Dresden, HRB 54) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.