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SCHNEIDER INDUSTRIES GmbH

Tetra Pak®, BOTTLING, CIP..., TANKS, RELOCATION, CANNING, STERILE
Adresse / Anfahrt
Alt Salbke 6-10
39122 Magdeburg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2010-02-15:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.02.2010. Geschäftsanschrift: Lehmkuhlenbreite 19, 39179 Barleben. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung an anderen Unternehmen aller Art im In- und Ausland, einschließlich Industrieunternehmen, Produktionsgesellschaften, Kapitalbeteiligungsgesellschaften, Handwerksbetrieben, sowie das Entwickeln, Halten und Verwalten von Internetseiten und -portalen, gewerblichen Schutzrechten, insbesondere von Patenten, Marken, Rechten aus Patentanmeldungen und Software-Urheberrechten sowie die Vergabe von Lizenzen an diesen Rechten. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Schneider, René, Magdeburg, *19.09.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-07-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2012 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Magdeburg. Geschäftsanschrift: Sudenburger Wuhne 29/30, 39112 Magdeburg.

2014-12-15:
Einzelprokura: Ziegler, Sonja, Magdeburg, *01.03.1981.

2015-12-18:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Alt Salbke 6-10, 39122 Magdeburg.

2016-06-24:
Prokura erloschen: Ziegler, Sonja, Magdeburg, *01.03.1981.

2018-05-08:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der German Aseptic Systems Besitzunternehmen GmbH mit Sitz in Magdeburg verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.