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SCHNEIDER Vermietung - Handel - Service GmbH

Entfeuchter, Bauzaunfelder, Drucklufthammer..., Erdlochbohrer, Holzhackmaschine, Innenrüttler, Kettenhäcksler, Miniradlader
Adresse / Anfahrt
Alte Straße 4
06366 Köthen (Anhalt)
1x Adresse:

Rosenstraße 12
64839 Münster (Hessen)


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2018. Geschäftsanschrift: Rosenstraße 12, 64839 Münster. Gegenstand: Der Handel mit Hydraulikzubehör, Konfektionierung und Handel mit Hydraulikschläuchen und Leitungen, Handel mit Ersatzteilen für die Land- und Kfz-Technik, Technischer Bedarf, Technische Gase und Propangas, Schweißtechnik, Industrie- und Werkstattbedarf, technischer Service. Weiterhin erstreckt sich der Gegenstand des Unternehmens auf die Vermietung von Baumaschinen. Weiterhin erstreckt sich der Gegenstand des Unternehmens auf den An- und Verkauf sowie die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern und den Handel mit beweglichen Wirtschaftsgütern. Die Gesellschaft ist weiterhin berechtigt, Betriebspacht- und/oder Betriebsüberlassungsverträge abzuschließen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Beherrschungsverträge, Gewinnabführungsverträge und Teilgewinnabführungsverträge abzuschließen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schneider, Henry, Köthen, *14.10.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-04-11:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schneider, Sabine, Köthen, *25.08.1972.

2019-11-04:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Abspaltung und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 beschlossen. Neues Stammkapital: 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens (Betriebsteil "Vermietung von Baumaschinen, Handel mit Hydraulikzubehör und Ersatzteilen") der SCHNEIDER Technischer Handel und Service GmbH mit Sitz in Köthen/Anhalt (Amtsgericht Stendal, HRB 16204) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 15.08.2019 Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2019-11-07:
Die Abspaltung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 06.11.2019 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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