2020-01-16: Name der Firma: SCHOLZ IT-Systemhaus GmbH; Sitz der Firma: Cottbus; Geschäftsanschrift: Merzdorfer Weg 31 B, 03042 Cottbus; Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen sowie der Handel im Bereich der IT, Telekommunikations- und Datentechnik, Bürotechnik und -einrichtungen. Dazu zählt u.a. der Handel mit Hard- und Software, Vertrieb und Wartung von Druck- und Kopiertechnik; Entwicklung, Errichtung, Betrieb, Betreuung und Überwachung von IT-Infrastrukturen, Produkten und Lösungen; Softwareentwicklung sowie Anpassung von Softwareprodukten auf Prozesse des Kunden; Webdesign, SEO und Hosting; Support und Helpdesk; Herstellung und Vertrieb von Werbung und Werbemitteln, Dienstleistungen als externer Datenschutzbeauftragter; Beratung und Schulung in Zusammenhang mit allen vorgenannten Bereichen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Scholz, Norman, *20.12.1984, Cottbus; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 17.12.2019
2021-11-11: Kapital: 25.100,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 ist das Stammkapital um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage das Vermögen des von Herrn Norman Scholz, geboren am 20.12.1984, wohnhaft in Cottbus, als Inhaber des unter der Firma IT-Systemhaus Scholz e.K (Amtsgericht Cottbus, HRA 3648 CB) betriebenen Unternehmens übernommen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird