2015-09-07: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.08.2015. Geschäftsanschrift: Jagdschänkenstraße 108, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Planung und Konstruktion von Fassadensystemen; Herstellung, Vertrieb und Montage von Fassadenelementen und Verkleidungen aus Metall einschließlich Zubehörteilen und Durchführung aller damit zusammenhängenden Geschäfte; Handel mit Baustoffen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Goswin, Thomas, Hilchenbach, *21.02.1969, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Hacker, Ruben R., Halle , *20.02.1968, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2017-06-29: Die Gesellschafterversammlung vom 19.06.2017 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 900.000,00 EUR auf 1.000.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens als Ganzes im Wege der Abspaltung zur Aufnahme der Schrag Kantprofile GmbH mit dem Sitz in Hilchenbach (Amtsgericht Siegen HRB 6373) und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.
2017-06-29: Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 19.06.2017 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von der Schrag Kantprofile GmbH mit dem Sitz in Hilchenbach (Amtsgericht Siegen HRB 6373) übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit der Eintragung der Abspaltung im Register des übertragenden Rechtsträgers.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2017-07-13: Die Abspaltung wurde am 10.07.2017 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 130 Abs. 2 UmwG.