2007-04-12: Die Hauptversammlung vom 28.04.2006 hat die Änderung der Satzung in § 20 (Einberufung der Hauptversammlung) und § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen.
2008-07-18: Die Hauptversammlung vom 25.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vertretungsbefugnis) beschlossen.
2010-10-01: Die Hauptversammlung vom 30.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 22 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 38, 65307 Bad Schwalbach.
2011-08-22: Besondere Vertretungsbefugnis geändert, nun: Vorstand: Berz-List, Günter, Wiesbaden, *25.05.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-05-23: Die Hauptversammlung vom 27.04.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 13 und 18 (Vergütung des Aufsichtsrates) beschlossen. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2019-05-08: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.
2021-03-23: Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die geplante Verschmelzung dieser Gesellschaft mit der Harzmolkerei Wernigerode GmbH (Registergericht Stendal, HRB 100330) eingereicht worden.
2021-05-04: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Herrfurt, Sebastian, Frankfurt am Main, *31.03.1972.
2021-06-08: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2021 mit Nachtrag vom 10.05.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.04.2021 mit der Harzmolkerei Wernigrode GmbH mit dem Sitz in Wernigerode (Amtsgericht Stendal, HRB 100330) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-11: Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates zum Handelsregister eingereicht worden.