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SCHWARZWÄLDER GmbH & Co. KG

Weil Holz, Wohnkubus, Bringe Holz..., DESIGN ZIEHT, Objektpräsentation Architektur, Technik Objektpräsentation
Adresse / Anfahrt
Bruderhausweg 11
78112 St. Georgen im Schwarzwald
2x Adresse:

Himmelreichweg 31
78476 Allensbach


Bruderhausweg 1
78112 St. Georgen im Schwarzwald


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-02-24:
Georgen im Schwarzwald. (Planung, Projektierung, Erstellung und Sanierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Holzbau.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bruderhausweg 11, 78112 St. Georgen im Schwarzwald. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die persönlich haftenden Gesellschafter können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Persönlich haftender Gesellschafter: Schwarzwälder Verwaltungs-GmbH, St. Georgen im Schwarzwald (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 721388), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-04-02:
Georgen im Schwarzwald. Der Einzelkaufmann Markus Schwarzwälder, St. Georgen im Schwarzwald, *09.08.1967 hat als Inhaber der Firma "Markus Schwarzwälder e.K.", St. Georgen im Schwarzwald das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.03.2020 und des Versammlungsbeschlusses vom 04.03.2020 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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