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SCS GmbH & Co. KG

Netzwerklösungen, Grafschaft Bentheim, Computersysteme ist Ihr..., Systemhaus mit Sitz, Systembetrieb, Drucker, Ihr Systemhaus, Glasfaser, Glasfaserröhrchen, Glasfaseranschluss
Adresse / Anfahrt
Sandhook 11
48531 Nordhorn
1x Adresse:

Hauptstraße 47
48529 Nordhorn


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5 Ansprechpartner/Personen
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mind. 5 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-07-23:
(Systemhaus mit Handel, Dienstleistung und Beratung im IT- und Telekommunikationsbereich). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Sandhook 11, 48531 Nordhorn. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: SCS Beteiligungs GmbH, Nordhorn (Amtsgericht Osnabrück HRB 214824), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-12-04:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2020 mit klarstellender Ergänzungserklärung vom 29.10.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.10.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Schumacher, Patrick, Osnabrück, geb. am 28.04.1987 unter der Firma Schumacher Computersysteme, Inh. Patrick Schumacher e.K. in Nordhorn betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2020-12-22:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 16.12.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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