Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SCS Personal & Bau GmbH

CONSTRUCT, Amtshaus, Ihrer Projektvorhaben..., Fliesenlegerarbeiten
Adresse / Anfahrt
Am Hitzenhof 23
79256 Buchenbach
Kontakt
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-09-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.09.2020. Geschäftsanschrift: Am Hitzenhof 23, 79256 Buchenbach. Gegenstand: a) Vermittlung von Arbeitnehmern und von Subunternehmen; b) Arbeitsvermittlung; c) Bausanierung; d) Ausführung von Bauleistungen; e) Neubau; f) Baukonzepte; g) Bauplanung; h) Immobilienmanagement; i) Vermittlung von Grundstücken gem. § 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO; j) Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr und Baubetreuung gem. § 34 Abs. 1 Nr. 3 a) und b) GewO. Ferner alle mit den vorgenannten Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Reinhard, Harald Robert, Buchenbach, *12.01.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Deifel, Oksana, Buchenbach, *25.06.1970 als Inhaberin der Firma "SCS Personal & Bau e. K.", Buchenbach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706547) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 02.09.2020. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.