2008-08-12: Ostalbforum GmbH & Co. KG, Aalen (Bahnhofstraße 65, 73430 Aalen, Erbringung von Medien- und IT-Dienstleistungen, insbesondere die automatisierte Erstellung von Katalogen und Web-Seiten aus Datenbanken sowie Seitenherstellung, Bildbearbeitung, Digitalfotografie und Kreativleistungen). Firma geändert; nun: SDZeCOM GmbH & Co. KG. Personenbezogene Daten geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: SDZeCOM Verwaltungs-GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501320).
2008-09-18: Vertretungsbefugnis geändert bei Persönlich haftender Gesellschafter: SDZeCOM Verwaltungs-GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm HRB 501320), mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-09-30: Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "SDZ Druck und Medien GmbH & Co. KG", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 500987) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2008 den Teilbetrieb "Digitale Mediendienste" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2008-11-25: Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Theiss & Binkowski Aalen GmbH & Co. KG Rechenzentrum", Aalen (Amtsgericht Ulm HRA 500781) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.07.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.07.2008 den Teilbetrieb "Entwicklung Cross Media" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.