Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SEEVE TREUHAND GMBH Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberater, Steuerdschungels, Steuerkanzlei..., Lohnbuchhalterin, Internetverbindung, Anlagenberatungsges., Subei
Adresse / Anfahrt
Am Stubbenhof 5
21266 Jesteburg
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2008-04-24:
Bestellt als Geschäftsführer: Grajetzki, Monika, Buxtehude, *24.03.1965, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Bertold, Linn, Steuerberater, Jesteburg.

2010-04-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Verfügung über Geschäftsanteile) beschlossen. Nicht mehr Geschäftsführer: Amelung, Dirk, Hamburg, *13.10.1966.

2015-09-07:
Neue Geschäftsanschrift: Am Stubbenhof 5, 21266 Jesteburg.

2019-03-20:
Nicht mehr Geschäftsführer: Rittmann, Timo, Steuerberater, Hamburg, *27.03.1967.

2019-08-29:
Bestellt als Geschäftsführer: Amelung, Dirk, Hamburg, *13.10.1966, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geändert, nun: Geschäftsführer: Hancock, Monika, geb. Baumgarten, Jesteburg, *24.03.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-08-17:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.06.2020 und 10.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.06.2020 und 10.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.06.2020 und 10.08.2020 mit der MD Treuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Jesteburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.