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SEG Schaltanlagen-Elektronik-Geräte Verwaltungs GmbH

HighPROTEC, HighTECH, Schutzgeräte..., Energieverteilung, Produktfinder, Energieerzeugung, Generatorschutz, Relais, Schutzfunktionen, Abgangsschutz
Adresse / Anfahrt
Krefelder Weg 47
47906 Kempen
Kontakt
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2005-04-21:
Geschäftsführer: Talukdar, Nazrul, Rutland/England, *06.11.1966, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmitz, Uwe Peter.

2006-11-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Talukdar, Nazrul.

2006-11-30:
Geschäftsführer: Lauffer, Gerhard Albrecht, Stuttgart, *01.12.1961, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2007-02-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.01.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) geändert. Neue Firma: Woodward SEG Verwaltungsgesellschaft mbH.

2007-08-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 4 (Firma, Sitz, Dauer, Geschäftsjahr) beschlossen.

2010-10-07:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.09.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.09.2010 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.09.2010 mit der Woodward Kempen GmbH mit Sitz in Kempen (AG Krefeld, HRB 13089) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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