Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

SEIDEL GmbH

Chemische Reinigung, Wäschereitechnik, Miele Professional..., Wäscherei-Konzept, Hausgeräte, Miele Ausstellung, Ausstellungsstücke, Innendekoration, Lamellenvorhänge, Raffrollos, Vorhang-Schienen
Adresse / Anfahrt
Molkereistraße 37
30826 Garbsen
Kontakt
9 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 9 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-28:
Nicht mehr Geschäftsführer: Seidel, Gisela, Kauffrau, Garbsen. Bestellt als Geschäftsführer: Seidel, Stefan, Hannover, *17.08.1972, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Seidel, Gisela, Garbsen, *22.08.1942.

2014-12-11:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Molkereistr. 37, 30826 Garbsen.

2021-01-07:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma sowie in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: SEIDEL GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Vertrieb, Montage und Reparatur von Wasch- und Reinigungsanlagen sowie Elektrogeräten, ferner der Betrieb von Wasch- und Reinigungsanlagen sowie die Beteiligung - auch als persönlich haftende Gesellschafterin - an anderen Unternehmen der Wasch- und Reinigungsanlagenbranche. Textilreinigung, Wäschepflege, Textilmietservice und Textilgroßhandel. Planung, Gestaltung, Fertigung, Handel und Montage von lnnendekoration und Sonnenschutz. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 und der Gesellschafterversammlungen der übertragenden Rechtsträger vom 30.11.2020 mit der SEIDEL Beteiligungs GmbH mit Sitz in Garbsen , der SEIDEL Innendekoration GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 206967) und der SEIDEL Textilservice GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover HRB 111368) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Marketing