2008-01-28: Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Seidel GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Vermarktung und Umsetzung von Dienstleistungen des Wäscherei- und Reinigungsgewerbes über Filialunternehmen. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, die Verpachtung und Vermietung von Immobilien und Mobilien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden und jede mit diesem in Verbindung stehende Tätigkeit auszuüben. Die Vertretung und Übernahme der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin.
2011-06-21: Die Gesellschafterversammlung vom 12.05.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR, die Änderung der Firma und die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: SEIDEL Textilservice GmbH. Textilreinigung und Wäschepflege, die Gestaltung und Fertigung von Innendekorationen, der Textilgroßhandel, der Vertrieb, die Montage und Reparatur von Wasch- und Reinigungsanlagen sowie Elektrogeräten, ferner der Betrieb von Wasch- und Reinigungsanlagen. 50.000,00 EUR. Einzelprokura: Seidel, Gisela, Garbsen, *22.08.1942.
2012-09-25: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 29.08.2012 mit der Hans-Otto Hartmann GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover, HRB 110216) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2020-12-29: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.11.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.11.2020 mit der Achim Seidel GmbH mit Sitz in Garbsen (Amtsgericht Hannover 110085) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2021-01-12: Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Seidel GmbH am 07.01.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.