2007-06-22: Die Gesellschafterversammlung vom 21.05.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 9 (Geschäftsführung und Vertretung) beschlossen und den Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst. Neuer Unternehmensgegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Distribution von Endgeräten und Systemtechnik für die Telekommunikation; 2. die Montage, die Wartung und der Service von Endgeräten und Systemtechnik für die Telekommunikation; 3. die Planung, Projektierung, Errichtung und Unterhaltung von Systemtechnik für Mobilfunk und IT-Technik; 4. die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Komponenten und Systemen für die Telekommunikation; 5. sowie Logistikdienstleistungen.
2008-03-18: nach Änderung des Familiennamens der Prokuristin Birgit Puls, nunmehr: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kalfhues, Birgit, Dülmen, *02.06.1964.
2010-07-29: Neue Firma: SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH.
2014-05-08: Nicht mehr Geschäftsführer: Heußner, Jürgen, Münster, *09.05.1943. nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Geschäftsführer: Heußner, Michael, Münster, *30.05.1966; Pieper, Hendrik, Münster, *23.11.1966, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-04-29: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.03.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.03.2016 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.03.2016 mit der SELECTRIC Mobilfunk-Systeme GmbH mit Sitz in Gosen (Amtsgericht Frankfurt an der Oder, HRB 5588) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2017-01-05: Die Gesellschafterversammlung vom 22.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 , 4 (Stammkapital und Gesellschafter), 5 (Kreis der Gesellschafter), 6 (Verfügungen über Geschäftsanteile) und 9 (Geschäftsführung und Vertretung) sowie die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insgesamt beschlossen.
2018-04-03: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2018 mit der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme Bayern GmbH mit Sitz in Pfaffenhofen a.d. Ilm verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-04-27: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.03.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.03.2018 mit der SELECTRIC Digitalfunk-Systeme BW GmbH mit Sitz in Pforzheim verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.