2010-08-19: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2010. Geschäftsanschrift: Gewerbepark, 06578 Oldisleben. Gegenstand des Unternehmens: die Herstellung und der Vetrieb von Metallwaren, insbesondere von Systemen aus Edelstahl für Abgasanlagen. Stammkapital: 350.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Möck, Thomas, Tübingen, *10.06.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SEM Schneider Elementebau GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Oldisleben (Amtsgericht Jena HRA 100400) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 26.07.2010.
2010-08-25: Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR auf 375.000,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der SEM Schneider Elementebau Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Oldisleben und die Änderung des § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 375.000,00 EUR. Die SEM Schneider Elementebau Verwaltungsgesellschaft mbH mit dem Sitz in Oldisleben (Amtsgericht Jena HRB 103792) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.07.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2010-09-08: Die Gesellschaft hat am 26.07.2010 mit der Möck Holding GmbH mit dem Sitz in Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 727641) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom selben Tag zugestimmt.