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SENDNER GmbH

Abbruch-Roboter, Deckenhöhen, Ihren Treppenstufen..., Spezialabbrucharbeiten, Treppenstufen keinen Halt, Abbrucharbeiten
Adresse / Anfahrt
Fahrentalstraße 7
97261 Güntersleben
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2011. Geschäftsanschrift: Fahrentalstraße 7, 97261 Güntersleben. Gegenstand des Unternehmens: Der Metallbau, das Sägen und Bohren, der Spezialabbruch und der Rohrvortrieb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Sendner, Alfred, Güntersleben, *11.01.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-12-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2011 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 500,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Teils des Vermögens des Einzelunternehmers Alfred Sendner Metallbau e.K. und die Änderung des § 4 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 25.500,00 EUR.

2011-12-22:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.11.2011 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.11.2011 und Beschluss des einzelkaufmännischen Unternehmens vom 28.11.2011 Teile des Vermögens von der Alfred Sendner Metallbau e.K. mit dem Sitz in Güntersleben (Amtsgericht Würzburg HRA 6830) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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