2009-07-30: Der Verein ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 27.05.2009 und der Mitgliederversammlung der übertragenen Rechtsträger vom 27.05.2009 mit den Vereinen für Berufsförderung und Sonderaufgaben des Einzelhandels e.V mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal 54 VR 1883) und Berufsförderungsverein des Bergischen Einzelhandels e.V. mit Sitz in Remscheid (Amtsgericht Wuppertal 54 VR 20586) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.